Die europäische KI-Verordnung (AI Act) ist im August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise wirksam. Eine der ersten Pflichten betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-Tools einsetzt – auch kleine Betriebe.
Was verlangt Artikel 4?
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Gemeint ist: Mitarbeitende sollen verstehen, wie die eingesetzten KI-Systeme funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken bestehen.
Betrifft mich das?
Wenn Ihre Mitarbeitenden beruflich KI-Werkzeuge wie ChatGPT, KI-Telefonassistenten oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzen, sind Sie „Betreiber“ im Sinne der Verordnung – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Was ist außerdem bereits verboten?
Ebenfalls seit Februar 2025 gelten Verbote für bestimmte KI-Praktiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Für normale Büroanwendungen spielt das in der Regel keine Rolle. Strengere Pflichten für Hochrisiko-Systeme (z. B. KI in der Personalauswahl) folgen schrittweise.
Pragmatische Umsetzung in vier Schritten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden im Unternehmen genutzt – offiziell und inoffiziell?
- KI-Richtlinie: Welche Tools sind freigegeben, welche Daten dürfen eingegeben werden, wer ist Ansprechpartner?
- Schulung: Grundlagen, Grenzen, Datenschutz und gute Praxis – mit Teilnahmenachweis.
- Dokumentation: Maßnahmen festhalten und regelmäßig auffrischen.
Unsere Unterstützung
Wir liefern eine praxiserprobte Vorlage für Ihre KI-Richtlinie, schulen Ihr Team vor Ort in Menden oder bei Ihnen und sichern die technische Seite in Microsoft 365 ab. Mehr unter KI-Richtlinie, Datenschutz & AI Act.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der Verordnung und ihrer Umsetzung.
Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Unternehmen in Menden, Iserlohn, Hemer, Arnsberg und ganz Südwestfalen persönlich.




