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Firewall und Netzwerktechnik – NIS-2-Anforderungen an IT-Sicherheit
Ratgeber · 01.10.2026

NIS-2 für KMU: Was mittelständische Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie betrifft deutlich mehr Mittelständler als gedacht – direkt oder über die Lieferkette. Ein nüchterner Überblick mit Sofortmaßnahmen.

Crämer IT-Solutions · Ratgeber · veröffentlicht am 01.10.2026

Mit der NIS-2-Richtlinie hat die EU die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft und auf viele neue Sektoren ausgeweitet. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt. Statt bisher einiger Tausend Betreiber kritischer Infrastrukturen fallen nun Zehntausende Unternehmen unter die Regeln – darunter viele Mittelständler aus Produktion, Logistik und Dienstleistung.

Bin ich betroffen?

Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen in den aufgeführten Sektoren – etwa Energie, Transport und Logistik, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Herstellung bestimmter Waren (u. a. Maschinen, Elektronik, Fahrzeuge, Metall), Lebensmittel und digitale Dienste – ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme. Sie werden als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ eingestuft.

Auch wenn Sie kleiner sind, kann NIS-2 Sie treffen: Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern und verlangen von Zulieferern und Dienstleistern Nachweise zur Informationssicherheit.

Welche Pflichten gelten?

  • Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Risikomanagement: angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, u. a. Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup, Notfallmanagement, MFA
  • Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat
  • Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss Maßnahmen billigen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen – mit persönlicher Haftung
  • Bußgelder von bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Umsatzes für besonders wichtige und bis zu 7 Mio. € bzw. 1,4 % für wichtige Einrichtungen

Fünf Sofortmaßnahmen

  1. Betroffenheit klären und dokumentieren – auch, wenn das Ergebnis „nicht betroffen“ lautet.
  2. Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Fernzugänge, E-Mail und Administratorkonten einführen.
  3. Backups unveränderbar speichern und die Wiederherstellung testen.
  4. Notfallplan mit Meldewegen, Ansprechpartnern und Wiederanlaufreihenfolge erstellen.
  5. Mitarbeitende und Geschäftsführung schulen – Phishing bleibt das Einfallstor Nummer eins.

Wie wir unterstützen

Unsere zertifizierten IT-Sicherheitsbeauftragten prüfen mit Ihnen die Betroffenheit, erstellen eine Risikoanalyse und setzen die technischen Maßnahmen um – in einer Größenordnung, die zu Ihrem Betrieb passt. Mehr dazu auf unserer Seite NIS-2 & Informationssicherheit.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.

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